Kleiderordnung

Passende Kleidung zum Tanzen ist wichtig!

Nicht nur, damit die Kleidung während des Tanzen nicht stört, sondern auch, damit die Haltung korrigiert werden kann.

Im Ballettunterricht tragen die Schüler*innen Ballettschläppchen, Strumpfhosen und einen einfarbigen Body oder einen Body mit angenähtem Röckchen. Ballettwickeljäckchen sind ebenfalls erlaubt. Da im Unterricht das Tanzen und korrekte Erlernen von Ballett im Vordergund stehen und nicht das Aussehen, sind Pailletten, Glitzer, Puffärmel, einzelne Röckchen oder Stulpen nicht gestattet.

Für die jeweiligen Altersgruppen gilt folgende Kleiderordnung:

  • Kinder: Ballettrikot, rosa Ballettstrumpfhosen und rosa oder weiße Sprungschuhe
  • Erwachsene: keine spezielle Einschränkungen. Die Kleidung soll sich zum Tanzen eignen und nicht zu locker sein, damit die Haltung korrigiert werden kann.

Während des Unterrichts darf kein Schmuck getragen werden, ausgenommen sind Ohrstecker.

Die Haare müssen zu einem Dutt hochgesteckt werden, oder zu einem tiefen Pferdeschwanz gebunden werden, sodass sie während des Tanzens nicht stören. Die Haare sollen mit Haarspangen (keine Reifen) aus dem Gesicht frisiert werden.

Die Unterwäsche darf nicht sichtbar sein.